Das Finanzamt gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit Ihnen einen Teil Ihres Gehalts als steuer- und abgabenfreie Sachbezüge und Zuwendungen zu bezahlen.
Das Finanzamt akzeptiert für abgaben- und steuerfreie Sachbezüge ausschließlich Sachleistungen oder Gutscheine. Unsere Produkte können Sie viel flexibler nutzen als normale Gutscheine.
Unsere Produkte haben wir zusammen mit renommierten Steuerberatern entwickelt. Gesetzliche Grundlage bilden § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und R 19.6, Abs. 1 LStR.