Beantragen Sie die SteuersparCard für Ihr Unternehmen um monatlich Steuervorteile nutzen zu können.
Wenn Sie bereits eine SteuersparCard beantragt haben, können Sie sich hier in Ihre Sammelbox einloggen.
Wenn Sie einen Mitarbeitergutschein von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, können Sie diesen hier einlösen.
Hier können Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeitergutscheine mit 44 EUR aufladen und aktivieren.
Das Finanzamt gibt allen Unternehmen die Möglichkeit Ihren Mitarbeitern einen Teil Ihres Gehalts als steuer- und abgabenfreie Sachbezüge und Zuwendungen zu bezahlen.
Das Finanzamt akzeptiert für abgaben- und steuerfreie Sachbezüge ausschließlich Sachleistungen oder Gutscheine. Die SteuersparCard können Sie viel flexibler nutzen als einen normalen Gutschein, den Sie Ihrem Mitarbeiter überreichen.
Die SteuersparCard wurde gemeinsam mit renommierten Steuerberatern entwickelt. Grundlagen bilden § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und die einschlägigen Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden.