Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WUNSCHGUTSCHEIN GmbH für den Verkauf von Gutschein-Produkten an Firmenkunden (Stand: Oktober 2023)

Die WUNSCHGUTSCHEIN GmbH, Bahnhofstraße 43, 59929 Brilon, Tel.: +49 (0)211-7817580, E-Mail: info@wunschgutschein.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 13193, USt-Identifikationsnummer: DE329263839, vertreten durch die Geschäftsführer Verena Argauer, Dr. Andreas Betzer und Valentin Schütt, („Anbieter“, „wir“, „uns“) ist Herausgeberin verschiedener Gutschein-Produkte.

Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in ihrer jeweils aktuellsten Fassung für den Verkauf der nachfolgend beschriebenen Gutschein-Produkte an Firmenkunden („Kunde“, „Sie“, „Ihnen“). Diesen AGB entgegenstehende oder von ihnen abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn der Anbieter stimmt der Anwendung ausdrücklich schriftlich zu.

Teil A: Allgemeiner Teil

1. ALLGEMEINE PRODUKTBESCHREIBUNG

1.1 Wir bieten Kunden die Gutschein-Produkte „WUNSCHGUTSCHEIN“ und „MITARBEITERGUTSCHEIN“ (zusammen „WGS-Gutscheine“) an, wobei MITARBEITERGUTSCHEINE auch im Abonnement per „STEUERSPARCARD-ABONNEMENT“ erworben werden können.

1.2 Die WGS-Gutscheine berechtigen in der jeweils erworbenen Wertstufe zum Bezug von Partnergutscheinen auf der jeweils angegebenen Website. Die WGS-Gutscheine sind eigenständige Gutscheine und nicht mit den Partnergutscheinen gleichzusetzen.

1.3 Die WGS-Gutschein werden nicht von Dritten akzeptiert oder technisch verarbeitet. Die WGS-Gutscheine können insbesondere nicht zur Barauszahlung, für Überweisungen, den Erwerb von Devisen oder Kryptowährungen oder als generelles Zahlungsmittel genutzt werden.

1.4 Die WGS-Gutscheine verfallen nach Ablauf von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der betreffende WGS-Gutschein erworben wurde.

1.5 Bei der Bestellung von WGS-Gutscheinen kommt ausschließlich ein Vertrag mit dem Anbieter zustande, nicht aber mit unseren Partnern.

1.6 Bei sämtlichen Fragen rund um die WGS-Gutscheine oder Partnergutscheine steht Ihnen unser Serviceteam während der allgemeinen Geschäftszeiten unter +49 (0)211-7817580 telefonisch oder unter hilfe@wunschgutschein.de zur Verfügung. Wir sind bemüht, Sie bei sämtlichen Fragen zum WGS-Gutschein und/oder zum Partnergutschein bestmöglich zu unterstützen.

2. UNSERE SORTIMENT AN PARTNERGUTSCHEINEN

2.1 Informationen zu unserem Sortiment an Partnergutscheinen und zu den Partnern finden Sie auf den Websites unter www.steuersparcard.de und www.wunschgutschein.de.

2.2 Wir sind nicht zur dauerhaften Zusammenarbeit mit einem bestimmten Partner verpflichtet. Scheidet ein bisheriger Partner aus dem Kooperationssystem aus, können erworbene WGS-Gutscheine nicht mehr für den Bezug von Partnergutscheinen des ausgeschiedenen Partners verwendet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Partner bei Kauf der WGS-Gutscheine als Partner beworben wurde.

3. GEWÄHRLEISTUNG

3.1 Der Anbieter übernimmt die Gewährleistung für Mängel an WGS-Gutscheinen und – durch Einlösung von WGS-Gutscheinen bezogenen – Partnergutscheinen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3.2 Insbesondere gewährleistet der Anbieter, dass der durch Einlösung des WGS-Gutscheins bezogene Partnergutschein einen wirksamen und durchsetzbaren Anspruch gegen den jeweiligen Partner auf Bezug der von diesem Partner angebotenen Waren oder Dienstleistungen (beim WUNSCHGUTSCHEIN auch einschließlich auf der Partner-Website eingebundener Drittanbieter) in Höhe des jeweiligen Nennwerts des Partnergutscheins begründet. Die Einlösung des Partnergutscheins richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Partner sowie etwaigen Sonderbedingungen für die Gutschein-Einlösung unserer Partner.

4. HAFTUNG

4.1 Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

4.2 Bitte bewahren Sie ihren WGS-Gutschein sorgfältig auf und vermeiden Sie, dass unberechtigte Dritte von dem Code ihres WGS-Gutscheins Kenntnis erlangen. Bei Verlust, Entwendung oder nicht durch uns verschuldete Unlesbarkeit von WGS-Gutscheinen übernehmen wir keine Haftung.

4.3 Die Prüfung der steuerlichen Behandlung der in diesen AGB benannten Produkte des Anbieters obliegt allein dem Kunden. Das steuerrechtliche Risiko trägt der Kunde. Der Anbieter erbringt gegenüber dem Kunden keine steuerliche oder rechtliche Beratung.

5. PREISE, ZAHLUNGEN

5.1 Es gelten die beim Erwerb des WGS-Gutscheins jeweils vereinbarten Preise (zzgl. Umsatzsteuer) und Zahlungsbedingungen.

5.2 Sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, ist

(a) der vereinbarte Preis für bestellte WGS-Gutscheine sofort bei Rechnungszugang; oder, soweit anwendbar,

(b) eine vereinbarte jährliche Gebühr oder die monatliche Gebühr jeweils zu Beginn des Vertragsjahres im Voraus oder als monatliche Zahlung im Voraus fällig.

5.3 Im Falle eines Zahlungsverzugs kann der Anbieter entsprechend § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

6. AKTIVIERUNG DER WGS-GUTSCHEINE

6.1 Sofern Sie haptische WGS-Gutscheine für den postalischen Versand bestellen, werden Sie per E-Mail über den Versand des WGS-Gutscheins informiert. In dieser E-Mail ist ein Bestätigungslink enthalten. Wenn Sie Ihren WGS-Gutschein erhalten haben, folgen Sie diesem Link und bestätigen Sie den Erhalt des WGS-Gutscheins.

6.2 Erst mit dieser Bestätigung und dem vollständigen Zahlungseingang wird der WGS-Gutschein voraktiviert und kann nach abschließender Aktivierung für den Bezug eines Partnergutscheins eingelöst werden. Die Aktivierung kann bis zu 24 Stunden dauern.

7. AUFRECHNUNG

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die von ihm behaupteten Gegenforderungen von dem Anbieter ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

8. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

8.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist Arnsberg, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.

8.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Teil B: WUNSCHGUTSCHEINE

Ausgestaltung des WUNSCHGUTSCHEINS

Herausgeber des WUNSCHGUTSCHEINS ist der Anbieter. Bei den WUNSCHGUTSCHEINEN handelt es sich um Universalgutscheine, mit denen der Gutscheininhaber ausschließlich bei uns unter www.wunschgutschein.de Partnergutscheine unserer Partner in gleicher Höhe (Gutschein-Nennwert) aus unserem jeweils aktuellen Gutschein-Sortiment beziehen kann. Die WUNSCHGUTSCHEINE werden nicht von Dritten akzeptiert oder technisch verarbeitet. Eine Auszahlung des Werts des WUNSCHGUTSCHEINS in Geld ist ausgeschlossen.

Teil C: MITARBEITERGUTSCHEINE

1. AUSGESTALTUNG DES MITARBEITERGUTSCHEINS

1.1 Herausgeber des MITARBEITERGUTSCHEINS ist der Anbieter. Bei den MITARBEITERGUTSCHEINEN handelt es sich um Universalgutscheine, mit denen der Gutscheininhaber ausschließlich bei uns unter www.steuersparcard.de Partnergutscheine unserer Partner in gleicher Höhe (Gutschein-Nennwert) aus unserem jeweils aktuellen Gutschein-Sortiment beziehen kann. Die MITARBEITERGUTSCHEINE werden nicht von Dritten akzeptiert oder technisch verarbeitet. Eine Auszahlung des Werts des MITARBEITERGUTSCHEINS in Geld ist ausgeschlossen.

1.2 Die bezogenen Partnergutscheine berechtigen den Gutscheininhaber, ausschließlich Waren oder Dienstleistungen von diesem Partner aus dessen eigener Produktpalette zu beziehen. Es gelten hierbei die Regelungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Partner sowie etwaigen Sonderbedingungen für die Gutscheineinlösung unserer Partner. Erst mit Erhalt des Partnergutscheins hat der Gutscheininhaber das Recht, Waren und Dienstleistungen vom Partner zu beziehen, so dass dem Gutscheininhaber das auf dem jeweiligen Gutschein bzw. in der Dienstleistungs-Plattform „SteuersparCard“ angezeigte (rein informative) Wertguthaben des WGS-Gutscheins erst mit Auswahl des Partnergutscheins zur Verfügung steht.

2. Dienstleistungs-Plattform STEUERSPARCARD

Die MITARBEITERGUTSCHEINE kann sich der Endnutzer in einer Dienstleistungs-Plattform des Anbieters („STEUERSPARCARD“) zukommen lassen. Der Anbieter eröffnet die Dienstleistungs-Plattform auf Antrag des Endnutzers.

Teil D: STEUERSPARCARD-ABONNEMENT

Der Anbieter bietet mit dem Produkt STEUERSPARCARD-ABONNEMENT den Verkauf von MITARBEITERGUTSCHEINEN im Abonnement an Kunden an.

1. ALLGEMEINES

1.1 Mit dem STEUERSPARCARD-ABONNEMENT stellen wir Kunden bei einem entsprechenden Auftrag regelmäßig monatlich MITARBEITERGUTSCHEINE zur Verfügung. Zur Verwaltung der MITARBEITERGUTSCHEINE stellt der Anbieter für den Kunden und seine Mitarbeiter als Gutscheinempfänger die Steuersparcard bereit. Die Steuersparcard ist eine virtuelle Sammelbox für MITARBEITERGUTSCHEINE. Der Anbieter eröffnet für jedes STEUERSPARCARD-ABONNEMENT eine eigene Steuersparcard mit individuellen Zugangsdaten für jeden Gutscheinempfänger.

1.2 Für den Kunden besteht keine Verpflichtung zur monatlichen Zuwendung eines MITARBEITERGUTSCHEINE an seine Mitarbeiter. Ferner ist ein optionales „Pausieren“ (Aussetzung der Zuwendungen innerhalb eines angegebenen Zeitraums) möglich.

1.3 Die MITARBEITERGUTSCHEINE für das STEUERSPARCARD-ABONNEMENT werden über die Dienstleistungs-Plattform jeweils am 27. (siebenundzwanzigsten) des Monats, jedoch bei Beginn oder Änderung des STEUERSPARCARD-ABONNEMENTs mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Wochen, durch den Anbieter zugewendet.

1.4 Das Angebot erfolgt ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB mit einer Niederlassung in Deutschland. Zum Nachweis sind dem Anbieter entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wie etwa eine Gewerbeanmeldung oder ein aktueller Handelsregisterauszug. Ein Verkauf des STEUERSPARCARD-ABONNEMENTS direkt an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB erfolgt nicht.

2. DAUER DES STEUERSPARCARD-ABONNEMENTS, KÜNDIGUNG

2.1 Ist keine Mindestbezugszeit vereinbart, so gilt zunächst für jedes STEUERSPARCARD-ABONNEMENT eine Mindestbezugszeit von 24 Monaten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Kündigung innerhalb der vereinbarten Mindestbezugszeit ist nicht möglich. Das STEUERSPARCARD-ABONNEMENT verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird.

2.2 Sofern ein Gutscheinempfänger ein Mitarbeiter des Kunden ist und aus dem Unternehmen ausscheidet, steht dem Kunden ein anteiliges Sonderkündigungsrecht des jeweiligen STEUERSPARCARD-ABONNEMENTS mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu. Der Zugang zu der Sammelbox bleibt dabei für den Gutscheinempfänger erhalten. Der Zugang kann jedoch von dem Anbieter gelöscht werden, wenn sämtliche MITARBEITERGUTSCHEINE eingelöst wurden, oder die MITARBEITERGUTSCHEINE durch Ablauf verfallen sind. Der Anbieter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis für das Ausscheiden des Gutscheinempfängers aus dem Unternehmen zu verlangen.

2.3 Das Recht beider Parteien, das STEUERSPARCARD-ABONNEMENT aus wichtigem Grunde, gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt etwa bei Zahlungsverzug oder dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt.

2.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.